Der Bundestag hat über die Änderung des Kaufrechts abgestimmt, welches auch erheblichen Einfluss auf den Kauf und Verkauf von Pferden hat. Ergebnis der Abstimmung: die Regelung zur Beweislastumkehr bei Tierkäufen bleibt unberührt. Von der Option, den Verkauf lebender Tiere aus dem Verkaufsgüterkaufrecht herauszunehmen, wurde seitens des Bundestages kein Gebrauch gemacht. Was genau dies nun bedeutet und wie das Ergebnis rechtlich einzuordnen ist, lassen wir für Sie von Dr. Dietrich Plewa (Rech...
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