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Züchterforum 27.09.2024
Die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten haben für eine Absenkung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestimmt – darunter auch Deutschland. Damit wurde in Brüssel der Weg für ein Verfahren freigemacht, um den Bestand des Wolfes strenger regulieren zu können.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) kämpft seit Jahren in Berlin für die Herabstufung des Wolfes und begrüßt diese Entscheidung als dringend nötiges Signal. Damit fordert sie die Bundesregierung auf, die nächsten Schritte hin zu einem aktiven Wolfsmanagement konsequent zu gehen. Soenke Lauterbach, FN-Generalsekretär, erläutert: „Wir streiten seit Jahren um das Thema Wolf für unsere Pferdehalter und fordern mit konkreten Vorschlägen ein regional differenziertes Bestandsmanagement, das die Regulierung von Wölfen rechtsicher macht“. Über 20.000 Wölfe gibt es in der EU. In Brandenburg und Niedersachsen und bei den EU-Nachbarn reißen Wölfe Schafe, Ziegen, Kühe oder auch Pferde. Die meisten Risse werden aus Spanien, Frankreich und Italien gemeldet. Deshalb wollen die Mitgliedsstaaten mehrheitlich den Abschuss von Wölfen erleichtern. Die EU-Kommission hat dazu im Dezember einen Vorschlag gemacht und begrüßt nach den Worten ihres Sprechers Adalbert Jahnz den Beschluss der EU-Botschafter. "Ziel des Vorschlags ist es, den Behörden mehr Flexibilität beim Wolfsmanagement zu geben, damit sie sich nicht an die engen Grenzen des strengen Schutzstatus halten müssen, sondern die breiteren Möglichkeiten des flexibleren Schutzstatus nutzen können", so Jahnz. Nun wurde über diesen Vorschlag abgestimmt, wobei die Mehrheit der Vertreter der EU-Staaten dafür gestimmt hat. Auch die Bundesregierung hat den Änderungen zugestimmt und dadurch für die nötige Mehrheit unter den 27 EU-Staaten gesorgt. „Wir haben mit unseren konsequenten Forderungen einen Achtungserfolg errungen und nun dazu beigetragen, dass es endlich in die richtige Richtung geht“, erläutert Soenke Lauterbach.
Entschieden ist damit, dass die EU bei der Berner Konvention einen Antrag auf Änderung des Schutzstatus stellt. Die Mehrheit in der Berner Konvention gilt als wahrscheinlich, so hatte die Schweiz 2018 selbst einen entsprechenden Antrag gestellt. Die FFH-Richtlinie der EU bleibt zunächst unverändert, der Wolf weiterhin streng geschützt. Die Änderung des Schutzstatus nach der Berner Konvention ist jedoch Voraussetzung für die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie.