Wie die Staatsanwaltschaft Münster auf Anfrage jetzt mitteilte, sind zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, gegen den Leiter des NRW-Landgestütes sowie einen ehemaligen Mitarbeiter eingestellt worden.
Zu dem Verfahren war es im vergangenen Jahr aufgrund einer anonymen Anzeige gekommen, in der dem ehemaligen Mitarbeiter, der für das Landgestüt als Bereiter tätig war, im Rahmen des Trainings und der Ausbildung von gestütseigenen Hengsten Ve...
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