Verfahren endet mit der Annahme des gerichtlich vorgeschlagenen Vergleichs
Wie das Arbeitsgericht Verden auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt, endete das Verfahren von Dr. Werner Schade gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Hannoveraner Verband auf dem Wege des Vergleichs. Wie vom vorsitzenden Richter, Dr. Klaus Rinck in der Verhandlung vom 29. Oktober 2020 vorgeschlagen, ist das Arbeitsverhältnis zwischen dem ehemaligen Zuchtleiter und Geschäftsführer des Hannoveraner Verbandes und seinem ehemaligen Arbeitgeber ordnungsgemäß durch Aufhebung zum 31. 12. 2019...
[lesen Sie den ganzen Artikel]