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Montag, 23.11.2020 um 13:38

Arbeitsgerichtsverfahren Dr. Werner Schade gegen den Hannoveraner Verband beendet

Verfahren endet mit der Annahme des gerichtlich vorgeschlagenen Vergleichs
© honorarfreie Nutzung des Bildes

Wie das Arbeitsgericht Verden auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt, endete das Verfahren von Dr. Werner Schade gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Hannoveraner Verband auf dem Wege des Vergleichs. Wie vom vorsitzenden Richter, Dr. Klaus Rinck in der Verhandlung vom 29. Oktober 2020 vorgeschlagen, ist das Arbeitsverhältnis zwischen dem ehemaligen Zuchtleiter und Geschäftsführer des Hannoveraner Verbandes und seinem ehemaligen Arbeitgeber ordnungsgemäß durch Aufhebung zum 31. 12. 2019 beendet. Der Hannoveraner Verband verpflichtet sich eine Abfindung in Höhe von 145.000,- Euro an Dr. Schade zu entrichten. Beide Streitparteien werden ihre gegenseitigen Vorwürfe nicht weiter aufrechterhalten. Weitere Bestandteile des Vergleichs stellen Regelungen zu ausstehenden Lohnzahlungen, sowie einem wohlwollenden Arbeitszeugnis und einer, durch ein beauftragtes Kommunikationsunternehmen zu formulierenden Pressemitteilung zum Beschäftigungsende von Dr. Schade dar. Damit ist nun - zumindest arbeitsrechtlich - ein Schlusspunkt unter das Verfahren gesetzt.

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