Klage gegen Hannoveraner Verband abgewiesen
Wie das Landgericht Verden auf Nachfrage mitteilt, hat der vorsitzende Richter J. Peters in der Klage von fünf Verbandsmitgliedern des Hannoveraner Verbandes gegen den eigenen Verband entschieden, die Klage nicht zuzulassen. Nach Auskunft des Gerichtes lag der Ablehnungsgrund maßgeblich in dem Umstand begründet, dass sich ausschließlich einzelne, ordentliche Mitglieder an der Klage beteiligt hätten und kein Vorstandsmitglied. Bereits anlässlich eines ersten Verhandlungstermins im Januar hatte Richter Peters klar gemacht, dass es erforderlich sei, dass die Kläger nachweisen könnten, in ihren „subjektiven Rechten verletzt worden zu sein“. Dies war augenscheinlich nicht gelungen. Laut Auskunft des Landgerichtes ist nun noch ein Berufungsverfahren vor dem OLG Celle möglich. Es bleibt nun also abzuwarten, ob sich die Kläger zu diesem Schritt entschließen werden oder das Verfahren an dieser Stelle endet.