Hannoveraner Verband informiert über Klage

Im Nachgang der großen Verbandskrise im Hannoveraner Verband steht seit geraumer Zeit auch die Möglichkeit von Regressforderungen gegen den ehemaligen Verbandspräsidenten Hans-Henning von der Decken, in der Diskussion. Der ehemalige Verbandsvorsitzende hatte Aussagen im Kontext der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit Hannovers ehemaligem Geschäftsführer und Zuchtleiter getätigt, die er später revidieren musste. Dieser Umstand führte mutmaßlich sowohl in dem Prozess vor dem Verdener Arbeitsgericht, als auch in einer juristischen Auseinandersetzung um die Reklamation des Prämienhengstes Dario mit der Norwegerin Kristin Andresen, zu einer geschwächten Position des Hannoveraner Verbandes und in der Folge zu negativen, finanziellen Auswirkungen. Während innerhalb des Verbandes, die Frage nach einer juristisch begründeten Regressforderung gegen Hans-Henning von der Decken noch nicht vollständig abgeschlossen ist und einer weiteren Kosten-Nutzen-Abwägung unterliegt, wollte ein Hannoveraner Verbandsmitglied offensichtlich nun Fakten schaffen. Mit einer Klage will er den Hannoveraner Verband zwingen, gegen seinen ehemaligen Präsidenten vorzugehen. In dem Wunsch die Mitglieder zu diesem Umstand zu informieren, meldet der Hannoveraner Verband dazu auf seiner Homepage:
„Hannoveraner Verband
Regressansprüche prüfen.
Von 2019 bis Anfang 2021 begleiteten den Hannoveraner Verband zwei maßgebliche Rechtsstreitigkeiten. Sie lassen sich unter den Stichwörtern „Dario“ und „Entlassung Dr. Werner Schade“ zusammenfassen. In diesem Zusammenhang wurde anlässlich der letzten Delegiertenversammlung vom 23. August 2020 sowohl gefordert als auch von den neu gewählten Gremien in Aussicht gestellt, dass eine Aufarbeitung der Rechtsfälle erfolgt. Auch die Prüfung von Regressansprüchen gegen ehemalige Verantwortliche sollte zu dieser Aufarbeitung gehören.
Präsidium und Aufsichtsrat des Hannoveraner Verbandes haben nach Amtsantritt parallel zu den o.g. Rechtsstreitigkeiten die Aufarbeitung vorgenommen, die auch noch nach Verfahrensabschluss weiterhin die Gremien beschäftigt. Der Prüfung von Regressansprüchen wird sich somit umfassend gewidmet. Schon auf der August-Delegiertenversammlung 2020 war vorgesehen, dass im Zuge der nächsten Delegiertenversammlung die finale Rückmeldung dazu erfolgt und mögliche Handlungen dort vorgestellt werden (aktuell wird die Durchführung einer Delegiertenversammlung für November 2021 favorisiert, eine Abstimmung mit den Pferdezuchtvereinen erfolgt derzeit).
Im Dezember 2020 hat es die schriftliche Aufforderung eines Mitglieds zur Nachverfolgung von Regressansprüchen gegeben, dabei wurde bereits ein Verfahren wegen Nichttätigkeit des Präsidiums in Aussicht gestellt. Im Antwortschreiben des Hannoveraner Verbandes wurde umfassend die oben beschriebene Aufarbeitung mit verschiedenen Aspekten beschrieben. Auch der Einwand einer möglichen Verjährung wurde aus juristischer Sicht mit Blick auf die recht kurze Vergangenheit der Geschehnisse vom Hannoveraner Verband als derzeit noch nicht relevant eingestuft.
Ansinnen von Präsidium und Aufsichtsrat ist es weiterhin, dass zunächst das höchste Gremium des Hannoveraner Verbandes anlässlich der Delegiertenversammlung über die Gesamtthematik „Regressansprüche“ informiert wird. Dennoch wird von selbigem Mitglied bereits jetzt vor dem Landgericht Verden die Geltendmachung von Regressansprüchen auf dem Klageweg eingefordert. Über den Fortgang dieses Rechtsstreits wird der Hannoveraner Verband weiter informieren.“die Meldung im Original finden Sie HIER