Im vergangenen Jahr wurde derlangjährige Geschäftsführer des Oldenburger Verbandes, Heiner Kanowski, zunächst beurlaubt und später dann entlassen. Heiner Kanowskiließ dieseEntscheidung vor dem Oldenburger Arbeitsgericht überprüfen. Auch eine Schadensersatzklage des Oldenburger Verbandes gegen den einstigen Geschäftsführer war Bestandteil des Verfahrens. Am 17.01. 2024 urteilte das Arbeitsgericht in erster Instanz, das die Feststellungsklage auf Wiedereinstellung seitens Heiner Kanowski begrün...
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