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von Stephan Bischoff am Dienstag, 06.02.2024 um 10:59

Oldenburger Verband geht in Berufung

Presseerklärung des Oldenburger Verbandes zum Rechtsstreit zwischen Heiner Kanowski und dem Oldenburger Verband veröffentlicht

In einer Presseerklärung äußert sich der Oldenburger Verband zum Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Geschäftsführer, Heiner Kanowski  /  © Bischoff

Im vergangenen Jahr wurde derlangjährige Geschäftsführer des Oldenburger Verbandes, Heiner Kanowski, zunächst beurlaubt und später dann entlassen. Heiner Kanowskiließ dieseEntscheidung vor dem Oldenburger Arbeitsgericht überprüfen. Auch eine Schadensersatzklage des Oldenburger Verbandes gegen den einstigen Geschäftsführer war Bestandteil des Verfahrens. Am 17.01. 2024 urteilte das Arbeitsgericht in erster Instanz, das die Feststellungsklage auf Wiedereinstellung seitens Heiner Kanowski begründet sei. Die Schadensersatzklage des Oldenburger Verbandes hingegen, wurde ebenfalls erstinstanzlich als unbegründet verworfen. Nach der Delegiertenversammlung vom 05.02. 2024, trat nun der Oldenburger Verband mit einer Presseerklärung zu dem Verfahren an die Öffentlichkeit. Im Wortlaut heißt es dort:

Presseerklärung des Oldenburger Verbandes zum Rechtsstreit zwischen Heiner Kanowski und dem Oldenburger Verband

„Vor dem Arbeitsgericht Oldenburg war zum Aktenzeichen 2 Ca 163/23 ein Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer Heiner Kanowski und dem Oldenburger Verband anhängig, der nun erstinstanzlich entschieden worden ist.
Streitbefangen war in erster Linie eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu Lasten Herrn Kanowskis sowie eine Schadenersatzklage des Oldenburger Verbandes gegen Herrn Kanowski.
Am Schluss der Kammerverhandlung vom 17.01.2024 verkündete das Arbeitsgericht Oldenburg ein Urteil, wonach es die Feststellungsklage Herrn Kanowskis für begründet erachtet. Die Schadensersatzansprüche des Oldenburger Verbandes wurden als unbegründet beurteilt. Nunmehr sind die schriftlichen Entscheidungsgründe eingegangen.
Der Oldenburger Verband hat die Entscheidungsgründe des Urteils sorgfältig geprüft und im Vorstand die Entscheidung getroffen, das Urteil im Berufungsverfahren vom Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen. Voraussichtlich wird das Landesarbeitsgericht die Berufungsverhandlung erst nach den Niedersächsischen Sommerferien 2024 durchführen. Bis dahin wird das erstinstanzliche Urteil - unabhängig von einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts - nicht rechtskräftig werden.“

 

Wir haben bereits am 24. Januar auch Herrn Heiner Kanowski einige Fragen mit der Bitte um Antwort oder Stellungnahme übermittelt. Bisher erreichte uns dazu noch keine Antwort.

 

 

 

 

Stephan Bischoff (Redaktionsleitung)

Redaktion Züchterforum, Pferdefotograf und Journalist, der sich auch vor unangenehmen Themen nicht scheut. Stets mit einem offenen Ohr für Züchter, Leser und Pferdefreunde.

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