Vor dem Bundesgerichtshof wurde kürzlich ein Fall verhandelt, bei dem ein Tierarzt eine Stute versehentlich mit dem Sperma eines falschen Hengstes besamte. Statt des gewünschten Springvererbers verwendete er irrtümlich das Sperma eines Dressurhengstes. Darüber berichtete der „Stern“.
Die Züchterin des Fohlens verlangte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen höheren Schadenersatz – blieb damit jedoch erfolglos. Zwar stellte der BGH fest, dass der Tierarzt bei der Besamung tatsächlich versehent...
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