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Samstag, 03.07.2021 um 19:55

Neues Körsystem in Westfalen steht in den Startlöchern!

Ab 2022 stehen wohl einige Änderungen an
© honorarfreie Nutzung des Bildes

Es tut sich etwas bei den Körungen der deutschen Zuchtverbände. Die neuen Leitlinien „Tierschutz im Pferdesport“ veranlassen die Verbände über den Ablauf und den Zeitpunkt der Körungen nachzudenken. Nun hat das Westfälische Pferdestammbuch eine Meldung veröffentlich, wie das Körsystem des Verbandes künftig aussehen könnte.

Auf der Homepage heißt es dazu:

„Zukünftiges Körsystem des Westfälischen Pferdestammbuches

Bereits im Oktober 2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine neue Leitlinie „Tierschutz im Pferdesport“ veröffentlicht. Diese enthält einige Punkte zum Arbeitsbeginn junger Pferde, die eine kritische Auseinandersetzung mit dem derzeitigen Körsystem 2,5-jähriger Hengste erforderlich machen. Die jährlich in den Wintermonaten stattfindenden Sitzungen der Verbandsgremien konnten aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht genutzt werden, um dieses Thema bereits aufzugreifen, so dass die Diskussion, der sich ergebenden Konsequenzen bei den nun nachgeholten oder noch nachzuholenden Sitzungen erfolgt. Für das Jahr 2021 werden die Zeitpunkte und Abläufe der Körungen aller Rassen wie gewohnt beibehalten.

Für mögliche Änderungen ab 2022 wird nun innerhalb der verschiedenen Rassegruppen das Gespräch gesucht.

Bereits getagt hat der Zuchtausschuss Warmblut, welcher nach intensiver und konstruktiver Diskussion einen Vorschlag erarbeitet hat. Dieser befindet sich aktuell in der Abstimmung mit den aufsichtführenden Behörden.

Das neue Körsystem der Reitpferde hält nicht weiter an einer Vorauswahl der Junghengste im Oktober fest, da dieser Zeitpunkt im Widerspruch zu den in den Leitlinien vorgegebenen Fristen für den Arbeitsbeginn junger Pferde steht.

Die erste Vorstellung soll künftig Anfang Dezember erfolgen. Hier wird der Ablauf der Vorauswahl beibehalten. Besichtigt werden die Hengstanwärter im Rahmen einer Pflastermusterung, sowie im Freilaufen inkl. Freispringen. Im Anschluss werden die Körurteile verkündet und die Hengste mit einem positiven Urteil zu einer Körung Teil II zugelassen. Geplant ist anlässlich dieses Termins bereits allen interessierten Ausstellern eine Vermarktungsplattform sowohl für gekörte als auch für ungekörte Hengste zu bieten.

Anlässlich des zweiten Veranstaltungsteils, welcher für den April des Folgejahres geplant ist, werden die gekörten Hengste über zwei Tage unter dem Reiter erneut besichtigt. Anlässlich dieses Termins soll der jeweilige Hengst die HB I Eintragung für das Jahr als dreijähriger Hengst erwerben. Dieses Vorgehen ist noch mit den anderen deutschen Verbänden abzustimmen. Darüber hinaus wird die Prämierung, die Benennung der Siegerhengste sowie eine weitere Vermarktungsoption Bestandteil dieser Veranstaltung sein. Ziel ist es den Züchtern und Interessierten in gebührendem Rahmen ein informatives Schaufenster des neuen Jahrgangs zu bieten.

Die bereits seit Jahren strengen Kontrollen im Bereich Medikation, Ausrüstung und Präsentation sowie die Anwesenheit von Stewards werden weiterhin in dem neuen Körsystem Bestand haben, um das Tierwohl in jeder Hinsicht zu gewährleisten. Besonders die im letzten Jahr neu eingeführten Regelungen zur Verwendung von Gamaschen, die durch den Verband gestellt werden, bleibt bestehen. Eine entsprechende Leitlinie für die Durchführung der Verbandskörungen befindet sich aktuell in der Verabschiedung auf Bundesebene (FN) und wird anschließend in die Regelwerke des Westfälischen Pferdestammbuches übernommen.

Die genaue Abstimmung mit den zuständigen Behörden und die Planung der einzelnen Veranstaltungsdetails werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bevor eine Verabschiedung in allen Verbandsgremien erfolgen kann. Ebenso die Planung der Körveranstaltungen der weiteren Rassen. Hier soll ein schlüssiges Konzept erarbeitet werden.“

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