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Freitag, 04.02.2022 um 17:45

Hengste ungeprüft in den Deckeinsatz?

Die FN hat anscheinend noch Gesprächsbedarf
© honorarfreie Nutzung des Bildes

Vor zwei Tagen ließ eine Pressemitteilung des DSP aufhorchen, aus der hervorging, dass Süddeutsch gekörte Hengste in ihrem Premierenjahr zunächst ungeprüft decken dürfen und die Nachkommen trotzdem vollwertige Papiere erhalten sollen. Dabei hatten sich die Zuchtverbände gerade darauf geeinigt in einem Pilotjahr eine dreitägige Kurz-Veranlagungsprüfung zu testen. Nun teilt die FN dazu folgendes mit:

 Stellungnahme der FN zum HLP-Pilotjahr 2022

Warendorf (fn-press). Gerade haben sich die deutschen Reitpferdezuchtverbände auf ein Pilotjahr geeinigt, in dem neue verkürzte Formen der Veranlagungsprüfung für Hengste getestet werden sollen, da wurden sie von einer Meldung der Süddeutschen Zuchtverbände und des Trakehner Verbandes überrascht, die in der Abfolge der Hengstleistungsprüfung andere Wege beschreiten wollen. Sie planen, gerade gekörte Hengste ungeprüft in das Hengstbuch I einzutragen. Die FN nimmt dazu wie folgt Stellung:

Die Beschlüsse der Süddeutschen Zuchtverbände und des Trakehner Verbandes auch schon ungeprüfte Hengste vorläufig ins Hengstbuch I einzutragen, stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen der Zuchtverbandsordnung (ZVO). Diese wird gemeinsam mit allen Zuchtverbänden verabschiedet, so dass auch alle zur Umsetzung verpflichtet sind. Bereits seit Jahren haben sich die Zuchtverbände gemeinsam dem Ziel verpflichtet, dass kein Hengst ungeprüft in den Deckeinsatz kommen soll. Dies geschieht vor allem im Interesse der Züchter, die vor dem züchterischen Einsatz eines Hengstes Informationen zu dessen Reiteignung erhalten sollen.

Die FN erwartet von allen Zuchtverbänden die Einhaltung der ZVO-Bestimmung, so dass Hengste nur mit einem Ergebnis aus einer Hengstleistungsprüfung in das Hengstbuch I eingetragen werden.

Die Süddeutschen Zuchtverbände und der Trakehner Verband argumentieren ihre Beschlüsse unter anderem mit dem Tierschutzgedanken. Eine Verschiebung der Veranlagungsprüfung alleine bringt jedoch nicht den gewünschten Effekt. Vielmehr geht es uns als FN darum, dass jegliche Art der Präsentation junger Pferde altersgemäß stattfindet und im Einklang mit den Richtlinien für Reiten und Fahren steht.

Im Übrigen bilden die „Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport“ sowie die „Leitlinien zur Veranlagungsprüfung von Hengsten der deutschen Reitpferdezuchten“, die zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und den Zuchtverbänden erstellt wurden, Rahmen und Grundlage für das aktuelle Prüfungssystem.

 

Wir werden uns der Thematik in unserer Berichterstattung in den folgenden Tagen, weiter intensiv widmen.

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