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Donnerstag, 10.03.2022 um 10:43

Aufnahme der Trakehner Zucht in die deutsche Kulturerbe-Liste

Die Tradition ist nun Teil des Bundesweiten Verzeichnisses Immaterielles Kulturerbe
© honorarfreie Nutzung des Bildes
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Die Fachleute der Kulturministerkonferenz der Länder haben sich dazu entschieden, die Trakehner Zucht in das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufzunehmen. Dabei wurde besonders das spezifische Wissen und Können der Trakehner Pferde hervorgehoben. Die mehrjährige Bewerbungsphase, die von der Stiftung Trakehner Pferd unterstützt und von Beate Träm geleitet wurde, findet somit ein erfolgreiches Ende. Allerdings dürfen die Titel „Immaterielles Kulturerbe“ und „Weltkulturerbe“ nicht verwechselt oder sogar gleichgesetzt werden, da die Bezeichnungen auf unterschiedlichen völkerrechtlichen Übereinkommen der UNESCO basieren. Mit der Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wird die Trakehner Zucht nun auf der Website der UNESCO dargestellt: https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweites-1 (lb)

Fotos: Bischoff
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