Antwort aus Elmshorn!
Vor einer knappen Woche hatte Karsten Huck in einem offenen Brief an den Vorsitzenden des Hosteiner Verbandes, Herrn Ulrich Steuber, Vorgänge rund um einen ehemaligen Auszubildenden des Verbandes kritisiert. Die dort geäußerten Vorwürfe wiegen schwer, wir berichteten dazu HIER.
Nun äußerten sich der Vorstand des Verbandes gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH, Sebastian Rohde in einem offiziellen Statement. Die Stellungnahme im Wortlaut:
"Zum offenen Brief von Karsten Huck
(Kiel/Elmshorn) Zum offenen Brief von Herrn Karsten Huck vom 5. Mai 2023 nehmen der Vorstand des Verbandes der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V. sowie der Geschäftsführer der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH wie folgt Stellung: Die in dem offenen Brief von Herrn Karsten Huck geäußerten Vorwürfe weisen wir kategorisch zurück. Aus Datenschutzgründen können wir auf den Sachverhalt – den Auszubildenden betreffend – nicht weiter eingehen. Die Berufsausbildung beim Holsteiner Verband bzw. seinen GmbHs entspricht den gesetzlichen Vorgaben und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Derzeit sind keine Auszubildenden zum Pferdewirt mit der Fachrichtung klassische Reitausbildung für die Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH tätig, weil kein zur Ausbildung dieser Fachrichtung berechtigter Mitarbeiter zur Verfügung steht. Für die Fachrichtung Pferdezucht können weiterhin angehende Pferdewirte ausgebildet werden. Der Holsteiner Verband und seine GmbHs sind für Arbeitnehmer hoch attraktiv. Das Arbeitsklima wird von allen Beteiligten geschätzt und gepflegt. Unter anderem bestehen seit Jahren Kooperationen mit Schulen im europäischen Ausland, die ihren Auszubildenden Praktika bei der Hengsthaltungs GmbH empfehlen und vermitteln. Der Vorstand und die Geschäftsführung werden die Art des Vorgehens von Herrn Karsten Huck nicht bewerten oder kommentieren. Aufgrund der unrichtigen Behauptungen in dem offenen Brief behalten Vorstand und Geschäftsführung sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten."
Was sich konkret hinter der Formulierung „unrichtige Behauptungen“ verbirgt bleibt dabei zunächst offen, wir haben dazu eine Nachfrage zur Verdeutlichung übermittelt. Sollte uns darauf eine Klarstellung erreichen, werden wir diese nachreichen.