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Sonntag, 06.08.2023 um 13:10

Eklat in Verden

Pferdebesitzer Hans Richelshagen in Verden vom Turnierplatz verwiesen
© honorarfreie Nutzung des Bildes

Mit seinen öffentlichen Äußerungen und Texten in Social Media polarisiert Hans Richelshagen seit langem. Der Grat zwischen Kritik und Polemik erscheint dabei manchmal recht fluid. Nun kam es im Zuge der Hannoveraner Championate zu einer gewissen Eskalation. Nach einer Reihe von Kommentaren zur bisherigen Beurteilung der vierbeinigen Athleten durch einzelne Richter, die Hans Richelshagen vornehmlich über seinen Facebook-Kanal publizierte, forderte das auf dem Turnier eingesetzte Richterkollegium solidarisch vom Veranstalter Konsequenzen. Auch für einzelne Pferdebesitzer, Reiterinnen und Züchterkollegen bzw. Mitbewerber von Hans Richelshagen, dürften die Beschreibungen ihrer Vierbeiner nur schwer erträglich zu empfinden sein. Somit sah sich nach Aussage des Turnierveranstalters, das Richterkollegium außer Stande, bei fortgesetzter Anwesenheit von Hans Richelshagen, weiter unbefangen und unabhängig zu richten. Da eine Fortsetzung des Turniers ohne Richter ausgeschlossen erscheint, habe man Herrn Richelshagen gebeten, den Turnierplatz bis zum Ende des Turniers zu verlassen, so Wilken Treu, Geschäftsführer der veranstaltenden Pferd Event GmbH auf Nachfrage. Diese Entscheidung wurde umgesetzt, nachdem im Championat der 7-8-Jährigen, der Livaldon Sohn Lagavulin unter Anne Koch als vierter vom Platz gegangen war und seine Reiterin, Anne Koch vor Ort das Goldene Reitabzeichen verliehen bekam. Wilken Treu betont dazu, der Veranstalter habe den Reitern mit Ausschreibung versichert das Turnier ordnungsgemäß durchzuführen, dies gelte für alle startberechtigten Reiterinnen und Reiter. Hans Richelshagen selber betont, er möchte weiterhin als leidenschaftlicher Anhänger des Hannoveraner Pferdes auch seine demokratisch verbrieften Rechte auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen. Auf direkte Nachfrage konnte er nicht erkennen durch Formulierungen oder ganze Textpassagen, die Grenzen der freien Meinungsäußerung, nämlich dort wo die Persönlichkeitsrechte Anderer verletzt werden, überschritten zu haben.

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