Datenschutzeinstellungen

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel, deshalb verwenden wir Cookies. Mit diesen ermöglichen wir, dass unsere Webseite zuverlässig und sicher läuft, wir die Performance im Blick behalten und Sie besser ansprechen können.

Cookies werden benötigt, damit technisch alles funktioniert und Sie auch externe Inhalte lesen können. Des Weiteren sammeln wir unter anderem Daten über aufgerufene Seiten, getätigte Käufe oder geklickte Buttons, um so unser Angebot an Sie zu verbessern. Mehr über unsere verwendeten Dienste erfahren Sie unter den "Cookie-Einstellungen".

Mit Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Dienste einverstanden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen oder ändern.

von Stephan Bischoff am Freitag, 22.03.2024 um 16:00

Gerichtsprozess ohne Angeklagten

Prozess gegen Manfred von Allwörden endet vorläufig mit Strafbefehl

Am Amtsgericht Ratzeburg fand heute der erste Verhandlungstag gegen Manfred von Allwörden statt  /  © Bischoff

In Ratzeburg am Amtsgericht fand heute der erste Verhandlungstag im Prozess gegen Manfred von Allwörden statt, wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz. Zur Anklage gekommen waren dabei Verstöße die nach Aktenlage in der Folge zum Tod bzw. der notwendig gewordenen Euthanasie von insgesamt 14 Pferden geführt hatten. Sechs der toten Pferde starben demnach noch nachdem die zuständigen Behörden bereits Auflagen und Verfügungen erlassen hatten, denen der Angeklagte nach Aktenlage nicht vollumfänglich nachgekommen war.

 

Die Anklagebank blieb heute leer, weder der Angeklagte, noch sein Verteidiger waren im Gericht erschienen.  /  © Bischoff

Wie groß das öffentliche Interesse zu dem Verfahren war, ließ sich beim Blick in den Sitzungssaal unschwer erkennen, kein Sitzplatz war mehr frei, neben zahlreichen Zuschauern und Pressevertretern war auch ein Fernsehteam vor Ort. Anders der Blick auf die Anklagebank. Die blieb heute nämlich leer. Weder der Angeklagte, Manfred von Allwörden, noch sein Verteidiger hatten den Weg nach Ratzeburg auf sich genommen. Der vorsitzende Richter am Amtsgericht Mrozek erklärte dazu am 11. März sei ein ärztliches Attest eingegangen mit dem der Angeklagte über seinen Verteidiger eine Verhandlungsverschiebung aus gesundheitlichen Gründen habe erwirken wollen. Da aus Sicht des Gerichts allerdings die notwendigen Vorgaben für ein Attest nicht gegeben gewesen seien, habe das Gericht der Terminverschiebung nicht entsprochen, worüber der Verteidiger von Manfred von Allwörden am 12. März in Kenntnis gesetzt worden sei. Daraufhin wurde vom Angeklagten ein zweites Attest eingereicht, das ebenfalls nicht vom Gericht als ausreichend für eine Terminverschiebung bewertet werden konnte. Der Verteidiger von Manfred von Allwörden hatte daraufhin das Gericht in Kenntnis gesetzt Angeklagter und Verteidiger würden voraussichtlich zum Prozessauftakt nicht erscheinen. Richter Mrozek erklärte dann im Gerichtssaal es habe die Möglichkeit eines Haftbefehls zum Zweck der Vorführung bei Gericht bestanden, davon sei aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgesehen worden. Letztlich diskutierten der vorsitzende Richter Mrozek und der Vertreter der Anklage, Oberstaatsanwalt Ihde, in der Folge die Bedingungen für den anvisierten Strafbefehl, mit dem der Prozess dann auch in Abwesenheit des Angeklagten zu einem Ende gebracht werden sollte. Ohne das einer der fünf für diesen ersten Verhandlungstag geladenen Zeuge gehört wurde, verkündete der vorsitzende Richter den Strafbefehl mit dem Manfred von Allwörden zu einer angedrohten Geldstrafe in Höhe von 112500,- Euro verurteilt wurde, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, will sagen, der Betrag wird nur fällig, sollte der Angeklagte in den kommenden zwei Jahren gegen die Bewährung verstoßen. Zusätzlich wurde eine Geldbuße in Höhe von 30000,- Euro auferlegt, die in jedem Fall zu zahlen ist, jedoch zu Monatsraten a 2000,- Euro zugunsten mehrerer, gemeinnütziger Einrichtungen, besonders aus dem Pferde- und Tierschutz. Es bleibt nun eine Einspruchsfrist von zwei Wochen, sollte in diesem Zeitraum kein Einspruch eingelegt werden, gilt der Prozess damit als abgeschlossen. Im kommenden Züchterforum werden wir noch einmal ausführlich über die Gerichtsverhandlung berichten.

Stephan Bischoff (Redaktionsleitung)

Redaktion Züchterforum, Pferdefotograf und Journalist, der sich auch vor unangenehmen Themen nicht scheut. Stets mit einem offenen Ohr für Züchter, Leser und Pferdefreunde.

Bewerten
  • - nicht gut
  • - sehr gut
Übersicht
gleich gehts weiter...