Tierschutzrechtliche Bedenken in Schweden

Der schwedische Warmblutzuchtverband wird künftig keine Fohlen mehr im Basiszuchtbuch der SWB registrieren, die mit den Reproduktionstechniken OPU/ICSI erzeugt wurden.
Die Änderung erfolgt im Hinblick auf das Tierschutzgesetz, da es sich in Schweden um ein verbotenes Verfahren handelt. Die Entscheidung ist zukunftsweisend und gilt für die Nachkommen, die mit Hilfe von OPU/ICSI erzeugt wurden, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Entscheidung, 25.03.2024. Die Entscheidung gilt nicht für Fohlen, die im Jahr 2024 geboren wurden. "Wir möchten betonen, dass das Wohl der Pferde für SWB immer schwerer wiegt als die rein kommerziellen Interessen. Wir glauben, dass ein klarer ethischer Kompass längerfristig ein Erfolgsfaktor sein wird", sagt Per Jansson, Vorstandsvorsitzender der SWB. Die Entscheidung habe keinen Einfluss auf die Reproduktionstechnik des Embryotransfers – ET.
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