Hengstleistungsprüfung Reform 2025
HLP-Wertungsprüfungen ersetzen Sporttests
Alles neu macht der Mai – oder eben der Oktober. Zum System der Hengstleistungsprüfung verkündet die FN nun die beschlossenen Änderungen und Neuerungen. Größte Veränderung dabei sind sicherlich die neuen HLP-Wertungsprüfungen, die zukünftig die Sportprüfungen ablösen werden. Die Absolvierung der HLP erfolgt zukünftig nach einem mehrstufigen Punktesystem. Entwickelt wurde das Konzept durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus mehreren Zuchtleitern die nun diesen neuen Eintragungswegs ins Hengstbuch I aufzeigen. Diese HLP-Neukonzeption wurde dann Ende Oktober im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung durch die Reitpferde betreuenden Zuchtverbände beschlossen. Die neue Konzeption wird 2025 in Kraft treten. Erhalten bleiben die beiden bekannten und bewährten Prüfungsformen 50-tägige Leistungsprüfung und Veranlagungsprüfung (kurz) letztere sind allerdings nur noch zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr vorgesehen, ebenso wie die bisherigen Möglichkeiten Leistungsnachweise über den Turniersport zu erbringen. Weiter erläutert die FN die Änderungen wie folgt:
Das neue mehrstufige Punktesystem legt fest, auf welche Weise die vorläufige beziehungsweise endgültige Eintragung in das Hengstbuch I erreicht werden kann. Für eine endgültige Eintragung in das Hengstbuch I ist eine Punktsumme von 10 Leistungsprüfungspunkten (LP-Punkten) zu erreichen.
Folgende Stufen sind dafür vorgesehen:
0 LP-Punkte – vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I als 3-jähriger Hengst mit positivem Körurteil
4 LP-Punkte – vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I als 4-jähriger Hengst
8 LP-Punkte – vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I als 5-jähriger Hengst
10 LP-Punkte – endgültige Eintragung in das Hengstbuch I
Dafür stehen zukünftig folgende Prüfungsformen zur Verfügung:
1. 50-tägige Leistungsprüfung
50-tägige Leistungsprüfungen werden ab Oktober für 3- bis 6-jährige Hengste in Zusammenarbeit mit den beiden Prüfungsstationen Neustadt (Dosse) und Adelheidsdorf angeboten und können nach den bekannten Anforderungen gemäß den aktuellen HLP-Richtlinien in den Schwerpunkten Dressur und Springen absolviert werden.
Für eine mit Ergebnis absolvierte 50-tägige Leistungsprüfung erhalten die Hengste 10 LP-Punkte.
Somit führt eine erfolgreich abgelegte 50-tägige Leistungsprüfung wie bisher bereits ab 3-jährig zur endgültigen Eintragung in das Hengstbuch I.
2. Veranlagungsprüfung (kurz)
Veranlagungsprüfungen (kurz) werden im Zeitfenster von Oktober bis Januar für 3- und 4-jährige Hengste angeboten. Somit haben Hengsthalter zukünftig die Möglichkeit Ihre Hengste 3-jährig von Oktober bis Dezember oder 4-jährig im Januar vor der Decksaison in einer Kurz-VA prüfen zu lassen. Sie unterliegen den bekannten Anforderungen gemäß den aktuellen HLP-Richtlinien und können wie bisher in den Schwerpunkten Dressur und Springen absolviert werden.
Für eine mit Ergebnis absolvierte Veranlagungsprüfung (kurz) erhalten die Hengste 4 LP-Punkte. Somit führt eine erfolgreich abgelegte Kurz-VA zur vorläufigen Eintragung in das Hengstbuch I als 4-jähriger Hengst.
3. HLP-Wertungsprüfung
Neu sind die HLP-Wertungsprüfungen für 4- bis 6-jährige Hengste. Diese werden im Rahmen ausgewählter Landes- und Verbandschampionate vorrangig in den Monaten Juni, Juli und August in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit angeboten und ersetzen die bisherigen Sportprüfungen für Hengste.
HLP-Wertungsprüfungen sind ab 2025 Bestandteil der HLP-Richtlinien und unterliegen zudem den Bestimmungen der LPO. In den Disziplinen Dressur und Springen werden die Hengste von einem gleichbleibenden Reiter jeweils in zwei Prüfungen vorgestellt. Um LP-Punkte angerechnet zu bekommen, müssen die Hengste im Durchschnitt aus beiden Prüfungen mindestens eine 7,0 bzw. bei Springen nach Fehler/Zeit weniger als 12 Fehlerpunkte erreichen. In der Disziplin Vielseitigkeit genügt es, eine Prüfung mit einer Wertnote von mindestens 7,0 abzuschließen.
Die jeweiligen, nach Alter und Disziplin gestaffelten Anforderungen, die geplanten Prüfungsorte sowie alle weiteren Details sind in den aktualisierten HLP-Richtlinien 2025 unter www.hengstleistungspruefung.de zu finden.
Für eine mit der geforderten Mindestleistung absolvierte HLP-Wertungsprüfung erhalten die Hengste 4 LP-Punkte. Somit führt eine erfolgreiche HLP-Wertungsprüfung 4-jährig ebenfalls zur vorläufigen Eintragung in das Hengstbuch I als 4-jähriger Hengst.
Die Kombination aus einer absolvierten Kurz-VA und einer HLP-Wertungsprüfung als 4-jähriger Hengst würde zum Beispiel zu einem Punktestand von 8 LP-Punkten führen, womit bereits eine vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I als 5-jähriger Hengst abgesichert wäre.
4. Turniersportprüfung
Wie bisher können Leistungsnachweise auch über Platzierungen im Turniersport erbracht werden. Die HLP-Neukonzeption ermöglicht dies nun allerdings deutlich umfangreicher.
So können 3- und/oder 4-jährige Hengste über die Finalteilnahme am Bundeschampionat für Reitpferdehengste sowie 5- und 6-jährige Hengste mit Platzierungen in altersgemäßen Dressur-, Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen (bzw. Dressur-, Spring- und Geländepferdeprüfungen) LP-Punkte sammeln. Eine weitere Möglichkeit LP-Punkte zu sammeln, ist die Qualifikation sowie die Finalteilnahme am Bundeschampionat.
Angerechnet werden auch Platzierungen, die vor Inkrafttreten der Neukonzeption 2025 erbracht wurden.
Auf die Nachfrage wie der Verein Deutscher Hengsthalter die nun kommunizierten Änderungen bewertet, sagt Heinz Ahlers: „Grundsätzlich halten wir die nun beschlossenen Änderungen für gut und sehr Praxisorientiert. Das nun vorgesehene Modell nimmt vor allem von den dreijährigen Hengsten den Druck in ihrer ersten Saison Deckbetrieb und Kurz VA parallel bewerkstelligen zu müssen. Die Sportprüfungen fand ich sehr aussagekräftig, allerdings ist da doch auch der ein oder andere gute Hengst durchs Rost gefallen, weil in den entscheidenden 10 Minuten etwas nicht funktioniert hat. Jeder weiß wie schnell das bei einem jungen Turnierpferd der Fall sein kann, bei einem Hengst in der Sportprüfung ist der Schaden allerdings ungleich größer.“