Bayern: Aufnahme des Wolfs ins bayerische Jagdrecht
Wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mitteilt, hat sich der Bayerische Ministerrat am 9. September 2025 dazu entschlossen, den Wolf sowie den Goldschakal in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Diese Maßnahme wird von der Staatsregierung ausdrücklich als Signal an den Bundesgesetzgeber verstanden, notwendige Änderungen im Bundesnaturschutzrecht vorzunehmen. Die bestehende Bayerische Wolfsverordnung bleibt hiervon unberührt.
Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer Zucht der FN, erklärte, dass die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes nicht ausreichen würden, um die berechtigten Belange von Weidetier- und Pferdehaltern abzusichern. Mit der Entscheidung des Bayerischen Ministerrats spräche sich nun ein weiteres Bundesland dafür aus, dass rechtssichere und praxistaugliche Regelungen für ein aktives Wolfsmanagement auf Bundesebene dringend benötigt würden.