Wolf wird ins Bundesjagdgesetz aufgenommen
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 das „Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ beschlossen. Damit wird der Wolf künftig in das Bundesjagdgesetz aufgenommen, um den Umgang mit der wachsenden Population bundesweit einheitlicher zu regeln.
Hintergrund ist die zunehmende Ausbreitung der Tiere in vielen Regionen Deutschlands, die immer häufiger zu Konflikten mit der Weidetierhaltung führt. Insbesondere Schafe, Ziegen und vereinzelt Rinder werden trotz bestehender Schutzmaßnahmen Opfer von Wolfsrissen, was für landwirtschaftliche Betriebe erhebliche wirtschaftliche Folgen haben kann.
Mit der Gesetzesänderung sollen klare rechtliche Grundlagen geschaffen werden, um schneller auf problematische Tiere reagieren zu können und gleichzeitig den Artenschutz zu gewährleisten. Ziel ist es, Weidetierhalter besser zu schützen und praktikable Lösungen im Umgang mit regional unterschiedlich starken Wolfsvorkommen zu ermöglichen. Dabei bleibt der Wolf weiterhin eine besonders geschützte Art, deren Bestand langfristig gesichert werden soll.
Eine generelle Bejagung des Wolfs ist daher weiterhin an Bedingungen geknüpft. Voraussetzung ist, dass sich die Population in einem sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Dieser liegt vor, wenn Wölfe in allen geeigneten natürlichen Lebensräumen dauerhaft leben können und ihr Bestand langfristig stabil bleibt. Damit soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Artenvielfalt und den berechtigten Interessen der Landwirtschaft erreicht werden.