Fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers & Zuchtleiters der Hannoveraner
Am Dienstag den 22. Oktober traf in Verden vor dem Arbeitsgericht der langjährige Zuchtleiter und Geschäftsführer des Hannoveraner Verbandes, Herr Dr. Werner Schade auf seinen ehemaligen Arbeitgeber. Dabei sollte die Frage geklärt werden, ob die im Mai ausgesprochene fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers und Zuchtleiters gerechtfertigt war. Einen vom Gericht angeregten Vergleich, der ein abschließendes positives Arbeitszeugnis und eine Abfindungssumme im Bereich von ca. 100.000,- Euro vorsah, lehnte Dr. Schade ab. Aus Sicht des Gerichts steht besonders die Frage der Verwendung einer Faksimile Unterschrift des Verbandsvorsitzenden Hans-Henning von der Decken zur Unterzeichnung eines Vertrages durch Dr. Schade im Zentrum der Auseinandersetzung. Diese Nutzung der eingescannten Unterschrift des ersten Vorsitzenden, wurde unter anderem als Grund für die fristlose Kündigung vom Verband angegeben. Während der erste Vorsitzende des Verbandes betonte seine Zustimmung hierzu nicht erteilt zu haben, betonte Dr. Schade er habe sich dazu autorisiert gefühlt. Mit dem fraglichen Vertrag sollte die Reklamation und Rückabwicklung des Prämienhengstes Dario, der Hannoveraner Körung 2018 erfolgen. Im Zuge des arbeitsrechtlichen Verfahrens wurde nun auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass der Hengst offensichtlich mit einer bekannten Diagnose für das Shivering Syndromes gekört, prämiert und verauktioniert worden war. Die neue Besitzerin hatte den Hengst anschließend reklamiert. Das Verfahren wird voraussichtlich Anfang Januar mit einem weiteren Termin fortgesetzt. In der Ausgabe 11/2019 des ZÜCHTERFORUM werden wir uns detailliert mit dem Verfahren befassen.