Verstoß gegen Leitlinien Tierschutz
Die Mitte Mai bekannt gewordene Affäre um das Training von zwei Junghengsten im April dieses Jahres im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf hat nun auch eine rechtliche Einordnung bekommen. Die von der NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser eingesetzte Kommission zur Untersuchung der Vorfälle ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Praktiken, die in Anwesenheit der damaligen Leiterin des Landgestütes vorgenommen wurden, nicht pferdegerecht waren und einen Verstoß gegen die Leitlinien für Tierschutz im Pferdesport darstellen. Die Leiterin des Landgestütes, Kristina Ankerhold, war eine Woche nach Bekanntwerden der Vorfälle von ihrem Amt zurückgetreten. In dem Bericht des Ministeriums zu den Vorfällen, der am Freitag dem Landtag zuging, heißt es: „Bei den zwei begutachteten Trainingssequenzen werde das Landgestüt seiner Vorbildfunktion hinsichtlich der angewandten Ausbildungsmethoden sowie Behandlung der Pferde nicht gerecht.“Aufgedeckt hatte die Affäre eine Gruppe angehender Pferdewirtschaftsmeister, die an der Deutschen Reitschule, die dem Landgestüt angeschlossen ist, einen Lehrgang absolvierten. Mehrere Teilnehmer hatten das Geschehen gefilmt und die Videos anschließen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zur Begutachtung übergeben. Die FN war daraufhin zu dem Ergebnis gekommen, dass die Videos zumindest nicht pferdegerechte Praktiken zeigten. Eine wegen des Vorfalls bei der Kreisveterinärbehörde in Warendorf erstattete Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wird zurzeit noch überprüft. TH