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Freitag, 29.04.2022 um 12:12

Klage erneut und endgültig abgewiesen

Ist dies das Ende einer Neverending Story?
© honorarfreie Nutzung des Bildes

Vor dem nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgericht in Hamm scheiterte am Donnerstag die Klage der früheren Leiterin des NRW-Landgestütes Susanne Schmitt (vormals Schmitt-Rimkus) auf Berücksichtigung ihrer Bewerbung auf die im vergangenen Jahr erneut vakant gewordene Stelle als Leitung des Landgestütes. Bereits im Februar war ihre Klage vom Arbeitsgericht in Münster abgewiesen worden. Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes wurde keine Revision zugelassen.

Schmitt sowie ihr Stellvertreter und Verwaltungsleiter als auch der erste Hautberittmeister waren 2017 vom zuständigen NRW-Umweltministerium entlassen worden, nachdem es im Februar 2016 eine groß angelegte Durchsuchungsaktion des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Münster gegen die drei wegen des Verdachts der Vorteilsannahme im Amt gegeben hatte. Das daraus resultierende Strafverfahren endete im vergangenen Jahr vor dem Landgericht in Münster mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage durch die drei Angeklagten. Nachdem Schmitts Nachfolgerin im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit einem tierschutz-relevanten Vorfall von ihrem Amt zurückgetreten war, hatte sie sich erneut für die Leitungsposition beworben. Ihre Bewerbung war jedoch vom Ministerium nicht berücksichtigt worden, da nach Ansicht des Ministeriums nach den geschilderten Vorgängen kein Vertrauensverhältnis mehr bestehen könne. Dagegen hatte die 56-jährige Agrar-Ingenieurin, die rund 20 Jahre lang das NRW-Landgestüt in Warendorf geleitet hatte, die nun letztinstanzlich erfolglose Klage eingereicht. TH     

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