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Samstag, 20.01.2024 um 20:05

Strafbefehl für Tierquäler aus Oelde

Mann hatte Pferde auf das brutalste misshandelt
Der Fall von brutaler Tierquälerei bewegte ganz Pferdedeutschland im März 2023. Nun ist gegen den mutmaßlichen Täter ein Strafbefehl ergangen.  /  © honorarfreie Nutzung des Bildes

Der Fall sorgte fast genau vor einem Jahr für bundesweites Aufsehen. Ein Stallbetreiber aus dem westfälischen Oelde wurde mittels einer versteckten Kamera gefilmt, wie er immer wieder Pferde in seinem Stall mit brutalsten und völlig sinnlosen Schlägen mit einer Schüppe sowie einer Mistgabel misshandelt hatte. Die Bilder gingen viral und erschütterten nicht nur viele Pferdefreunde. Die über die Vorgänge informierte Kreisveterinärbehörde Warendorf reagierte umgehend und ließ unter Polizeischutz insgesamt 15 Pferde, die sich auf dem Hof befanden, in Sicherheit bringen. Auch mehrere Schusswaffen des Tatverdächtigen wurden beschlagnahmt. Die juristische Konsequenz des Skandals erteilte Mitte Januar das Amtsgericht Beckum.

So erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster einen Strafbefehl gemäß Paragraph 407 fortfolgende der Strafprozessordnung wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in neun Fällen. In der Pressemeldung des Amtsgerichtes heißt es: „Konkret wird dem Angeklagten vorgeworfen, über einen Zeitraum von mindestens einem Monat von Dezember 2022 bis Januar 2023 verschiedene Pferde, die auf seinem Gehöft untergebracht waren, schwer misshandelt zu haben, wodurch das Wohlbefinden der Pferde erheblich beeinträchtigt wurde. Dabei soll er die Pferde bei jeder Tat mehrfach und über einen nicht unerheblichen Zeitraum traktiert haben. Die Verängstigung und die Schmerzen der Tiere soll er dabei ignoriert haben. In sieben der Fälle sollen die Pferde jeweils mit einer Mistforke oder einer Schaufel geschlagen und/oder gestochen worden sein. Das Gericht hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gegen den 78-Jährigen festgesetzt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ferner hat das Gericht ein Tierhalteverbot für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Strafbefehls verhängt.“

Der Weg des Strafbefehls wurde von der Staatsanwaltschaft Münster gewählt, um möglichst zeitnah zu einem Ergebnis zu kommen. Die ausgesprochene Haftstrafe ist die Höchststrafe, die im Rahmen eines Strafbefehls ausgesprochen werden kann. Der Angeklagte kann noch bis zur fünften Kalenderwoche des Jahres 2024 Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

Neben der extremen Brutalität und absoluten Sinnlosigkeit der Taten waren viele Tierfreunde seinerzeit darüber erschüttert, dass es sich bei dem Täter um einen äußerst erfahrenen und in seiner aktiven Turnierzeit erfolgreichen Reiter und Züchter handelte, der schon aufgrund seines Fachwissens solche Taten niemals hätte begehen dürfen. Auch aufgrund seiner beruflichen Expertise, der Angeklagte war noch 2021 von der zuständigen Landwirtschaftskammer für sein 50-jähriges Jubiläum als Landwirtschaftsmeister ausgezeichnet, sind die Taten nicht nachvollziehbar.  

Thomas Hartwig

 

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