Personelle Konsequenzen für Kristina Ankerhold
Die seit der vergangenen Woche bekannte Video-Affäre um die Leiterin des Nordrhein-Westfälischen Landgestütes, Kristina Ankerhold, zeigt personelle Konsequenzen. Wie das zuständige NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf heute um 17.20 Uhr bekannt gab, hat Ankerhold ihr Amt niedergelegt. Das Ministerium teilte mit, dass Ankerhold aus eigener persönlicher Entscheidung um Versetzung gebeten habe und Ministerin Ursula Heinen-Esser plane, dieser Bitte nachzukommen. Die Video-Affäre um zwei junge Hengste dürfte jedoch nur die Spitze des Eisberges der Vorwürfe gegen Kristina Ankerhold gewesen sein, wie auch folgender Vorfall zeigt. Der 44-Jährigen Juristin droht juristischer Verdruss aus einer ganz anderen Ecke. Der bekannte Rechtsanwalt Prof. Dr. Burkhard Oexmann aus Hamm vertritt rechtlich einen Beamten des Landgestütes sowie eine Züchterin gegen Ankerhold.
Der Hintergrund: Im Februar hatte Kristina Ankerhold gegen einen langjährigen Beamten ein Disziplinarverfahren angestrengt. Schwerwiegendster Vorwurf: Der Beamte solle 40,00 Euro aus einem Samentransfer unterschlagen haben. Für den Mann, der seit Jahrzehnten im Landgestüt arbeitet und bei den Züchtern größte Hochachtung genießt, brach eine Welt zusammen, war er sich doch keiner Schuld bewusst. Zudem hatte er schon seine Lehrjahre am Gestüt unter dem seinerzeitigen Landstallmeister Dr. Gerd Lehmann gemacht, der seinen Mitarbeitern mit großem Engagement stets preußisch-korrektes Verhalten eingetrichtert hatte. Welches hohe Ansehen der beschuldigte Beamte bei den westfälischen Züchtern genießt, zeigt schon die Tatsache, dass bei Bekanntwerden des Vorwurfs sich Mitte März mehr als 30 renommierte Züchter aus Nordrhein-Westfalen in einer Petition an das zuständige Landwirtschaftsministerium gewandt und sich für ihn eingesetzt haben.
Als Zeugin für die Unterschlagung wurde die Züchterin Sabrina M. (richtiger Name der Redaktion bekannt) in den Akten geführt. Die wurde im Februar von einer Verwaltungs-Mitarbeiterin des Landgestütes kontaktiert und befragt, ob sie im Jahr 2019 im Rahmen einer Besamung, die der beschuldigte Beamte bei ihrer Stute vorgenommen hatte, diesem die 40,00 Euro für den Samentransfer bar ausgezahlt habe. Weil sich die Züchterin an die rund zwei Jahre zurückliegende Situation nicht erinnern konnte und verständlicherweise nicht mehr wusste ob sie den Betrag bar bezahlt hatte - was damals noch möglich war - oder an die zuständige Landeskasse überwiesen hatte, erwiderte sie auf die Frage, man möge doch bitte einmal Beamten selbst befragen. Als Reaktion wurde der Züchterin lediglich mitgeteilt, ob sie schriftlich bestätigen könne, dass sie die 40,00 Euro bar an den Beamten gezahlte habe. Dies verneinte die Züchterin, da sie nach zwei Jahren nicht wusste, ob sie bar oder per Überweisung bezahlt hatte. Einige Zeit später bemerkte die Züchterin, dass ihr züchterisches und pferdesportliches Umfeld immer merkwürdiger auf sie reagierte. „Selbst meine Tierärztin, zu der ich ein sehr gutes Verhältnis hatte, wollte kaum noch mit mir sprechen“, so Sabrina M. Erst durch intensives Nachfragen erfuhr sie, dass in ihrem Umfeld das Gerücht umging, dass sie im Verfahren als Zeugin für die angebliche Unterschlagung durch den Beamten geführt wurde. Daraufhin insistierte Sabrina M mehrfach beim Landgestüt, was zum Ergebnis hatte, dass nach langem Suchen eine ordnungsgemäße Überweisung von ihr bezüglich der 40,00 Euro in den Akten der Buchhaltung gefunden wurde, der besagte Beamte die Summe also gar nicht unterschlagen haben konnte.
Über dieses Vorgehen verständlicher- und berechtigterweise völlig entsetzt, schrieb Sabrina M einen sehr kritischen, aber vom Stil doch noch angemessenen Beschwerdebrief an Ankerhold, den sie der Gestütsleiterin auch per E-Mail zustellte. Schon am nächsten Tag erhielt sie eine Antwort-Mail von Ankerhold. Doch zur großen Verwunderung von Sabrina M. enthielt die Mail von Ankerhold kein Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung, sondern lediglich die Belehrung, dass M von juristischen und verwaltungsrechtlichen Dingen keine Ahnung habe. Was aber M. völlig entsetzte, war der Umstand, dass Ankerholds Antwort-Schreiben von der Mail-Adresse einer Hengststation kam, mit der das Landgestüt kooperiert. Versehen war es zudem auch noch mit Anmerkungen und Kommentaren der Hengststation zu dem Vorfall. Sowohl in der Sache selbst als auch vom Ton war Ankerholds Antwort-Schreiben völlig unangemssen.
Prof. Dr. Burkard Oexmann, der mittlerweile den Beamten sowie die Züchterin in den geschilderten Vorgängen juristisch vertritt, zu den schier unglaublichen Vorgehensweise: „Es ist völlig unverständlich, wie man einen so schweren Vorwurf äußern kann, denn schon bei korrekter Recherche in der Buchhaltung hätte Frau Ankerhold erkennen können, dass diese Unterstellung einer Unterschlagung absolut haltlos ist, weil die 40,00 Euro korrekt überwiesen wurden, der Beamte das Geld also gar nicht persönlich entgegengenommen genommen haben kann. Auch die anderen Vorwürfe gegen den Beamten sind völlig substanzlos. Ich gehe davon aus, dass das Untersuchungsverfahren gegen ihn in Kürze eingestellt wird. In der Angelegenheit der Züchterin wird Oexmanns Analyse noch deutlicher: „Frau Ankerhold hat die Sache nicht mehr in der Hand. Die Situation ist ihr völlig entglitten.“ Thomas Hartwig