Gesetzesänderung möglich: Bundesrat will Wolfsabschuss erleichtern
Der Bundesrat hat einen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen angenommen, der eine Gesetzesänderung zum erleichterten Abschuss von Wölfen fordert. Ziel ist es, nach einer Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene die deutschen Gesetze entsprechend anzupassen. Der Europarat hatte den Schutzstatus des Wolfs bereits von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt, und die EU-Kommission arbeitet an einer Änderung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, die noch im Mai beschlossen werden könnte. Wolfsberater Jörn Grabau begrüßt den Beschluss und hält ihn für überfällig. Die Wolfspopulation sei so stark gewachsen, dass Akzeptanz in der Bevölkerung sowie bei Weidetierhaltern und Jägern sinke. Immer mehr Menschen hätten Sorge, bestimmte Gebiete zu betreten. Eine vollständige Ausrottung sei nicht das Ziel, wohl aber eine gezielte Regulierung der Bestände, da Schutzmaßnahmen allein zunehmend an ihre Grenzen stoßen.
Politik drängt auf rasche Umsetzung
Union und SPD planen, den Bundesratsbeschluss zügig in nationales Recht zu überführen. CSU-Umweltexpertin Anja Weisgerber fordert, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, um die Bestände besser kontrollieren zu können. Niedersachsen enthielt sich bei der Abstimmung. Ministerpräsident Stephan Weil betonte jedoch die Notwendigkeit, angesichts zunehmender Konflikte mit der ländlichen Bevölkerung nun „Nägel mit Köpfen“ zu machen. Ein kontrollierter Abschuss sei notwendig, ohne die Art auszurotten. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus forderte den Bund auf, nun zügig rechtssichere Regelungen zum Wolfsmanagement zu schaffen, um Schäden für Weidetierhalter zu begrenzen. Auch Susanne Petersen vom Landesschaf- und Ziegenzuchtverband begrüßte den Beschluss und forderte realistische Bestandszahlen gegenüber der EU, damit gerichtsfeste Entscheidungen zum Abschuss möglich werden.